Meldefox ist bestrebt, seine Meldeplattform im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA barrierefrei zugänglich zu machen. Gerade ein Meldekanal muss allen Beschäftigten offenstehen.
Der öffentliche Meldekanal und die Ombudspersonen-Oberfläche sind weitgehend mit WCAG 2.2 AA vereinbar. Umgesetzt sind u. a.:
Einzelne PDF-Aushänge (QR-Aushang) sind für den Druck optimiert und nicht vollständig barrierefrei ausgezeichnet; die enthaltenen Informationen sind zusätzlich im Web verfügbar.
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen? Melden Sie uns diese – wir bessern nach: barrierefreiheit@meldefox.de.
Sollte auf eine Kontaktanfrage keine zufriedenstellende Antwort erfolgen, kann die zuständige Schlichtungs-/Durchsetzungsstelle nach dem BFSG angerufen werden.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 22.07.2026 erstellt. Betreiber tragen ihre konkrete Durchsetzungs-/Schlichtungsstelle hier ein.