Nach Art. 28 DSGVO – zwischen dem Verantwortlichen (Mandant/Kunde) und dem Auftragsverarbeiter (Hubfox GmbH, Betreiber von Meldefox). Angemeldete Mandanten können den ausgefüllten AVV jederzeit in der Anwendung erzeugen und herunterladen.
Betrieb der internen Meldestelle (Meldefox) als SaaS: Entgegennahme, Speicherung und Bearbeitung von Meldungen nach dem HinSchG im Auftrag des Verantwortlichen.
Meldungsinhalte, ggf. Identitäts-/Kontaktdaten hinweisgebender und betroffener Personen, Anhänge. Betroffene: Beschäftigte, Hinweisgeber, in Meldungen genannte Personen.
Hosting: Hetzner Online GmbH, Rechenzentrum Deutschland (Falkenstein/Nürnberg). Weitere Unterauftragsverarbeiter nur mit Information und Widerspruchsrecht.
Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung. Löschung/Rückgabe nach Vertragsende; gesetzliche Aufbewahrung (§ 11 Abs. 5 HinSchG: Löschung 3 Jahre nach Verfahrensabschluss) bleibt unberührt. Der Verantwortliche kann die Einhaltung prüfen.
Dies ist ein Muster zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Der rechtsverbindliche AVV wird bei Vertragsschluss bereitgestellt.